Für wen ich tätig bin
Ich stelle Unregelmäßigkeiten und Schäden an Parkett- und Holzfußböden fest, ermittle ihre Ursachen und bewerte sie technisch und weisungsfrei. Für Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte und Versicherungen, auf Wunsch beider Vertragsparteien auch als Schiedsgutachter.
Privatpersonen und Unternehmen
Jede Unregelmäßigkeit im Parkett, ob Fuge, Schüsselung, Hohlstelle oder Verfärbung, kann verschiedene Ursachen haben. Sie können im Holz, im Raumklima, im Estrich oder in der technischen Ausführung liegen.
Ich stelle fest, was vorliegt, ermittle die Ursache und bewerte die Ausführung technisch nach den anerkannten Regeln der Technik. Für Bauherren, Eigentümer und Hausverwaltungen ebenso wie für Handwerksbetriebe, deren Leistung beanstandet wird.
Gerichte und Rechtsanwälte
Im selbständigen Beweisverfahren und im Rechtsstreit trägt das Gutachten die Beweisführung. Es muss jede Beweisfrage beantworten und der Prüfung durch beide Parteien standhalten.
Ich beantworte die Fragen des Beweisbeschlusses nachvollziehbar, trenne Feststellung und technische Bewertung strikt und benenne den Sicherheitsgrad jeder Aussage. Die Vergütung richtet sich nach dem JVEG.
Versicherungen
Nach einem Schadensfall, ob durch Wasser, Feuer oder mechanische Einwirkung, ist zu klären, was den Schaden verursacht hat und was am Boden schon vorher bestand. Davon hängt die Regulierung ab.
Ich ermittle Schadensursache und Schadensumfang, führe die nötigen Messungen durch und beurteile, ob eine Instandsetzung genügt oder ein Austausch nötig ist.
Beide Vertragsparteien
Streiten Auftraggeber und Handwerksbetrieb über den Boden, kostet ein Prozess Zeit und Geld. Ein Schiedsgutachten klärt die technische Frage verbindlich und ohne Gericht.
Beide Parteien beauftragen mich gemeinsam und vereinbaren vorab, dass meine Feststellungen für sie verbindlich sind. Beide sind beim Ortstermin dabei und erhalten das Gutachten.
Was die öffentliche Bestellung bedeutet
Die öffentliche Bestellung erhält nur, wer seine besondere Sachkunde und persönliche Eignung vor der Handwerkskammer nachgewiesen hat. Mit meinem Eid habe ich mich verpflichtet, jedes Gutachten unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erstatten. Deshalb sollen Gerichte nach der Zivilprozessordnung vorrangig öffentlich bestellte Sachverständige heranziehen.
Meine Bestellung können Sie jederzeit prüfen: Eintrag im Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer Berlin, im bundesweiten Sachverständigennavi des Handwerks und in der Sachverständigenliste des Bundesverbands Parkett und Fußbodentechnik.
Der erste Schritt
Für den Anfang genügt ein Anruf. Im kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch schildern Sie, was Ihnen aufgefallen ist, und wir klären gemeinsam, welche Leistung zu Ihrer Fragestellung passt.
Vor jedem Auftrag erhalten Sie eine schriftliche Kostenschätzung. So läuft ein Auftrag ab
Büro 030 444 94 56 Mobil 0162 24 16 519
Einsatzgebiet
Ich bin in Berlin und ganz Brandenburg sowie bundesweit für Sie tätig.