Robert MutschallParkettlegermeister

Honorar

Vor jedem Auftrag erhalten Sie eine schriftliche Kostenschätzung, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können.

Privat- und Versicherungsgutachten

Abgerechnet wird nach tatsächlichem Zeitaufwand. Hinzu kommen Fahrtkosten sowie Nebenkosten wie technische Untersuchungen und die Lichtbilddokumentation. Den voraussichtlichen Aufwand nenne ich Ihnen vorab in der Kostenschätzung, abgestimmt auf die Fragen, die das Gutachten beantworten soll.

Mit der Anzahlung vor dem Ortstermin ist der Termin verbindlich reserviert. Termine außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Erste Einschätzung

Nicht jede Beanstandung braucht sofort ein ausführliches Gutachten. Wenn Sie zunächst wissen möchten, was vorliegt und wie gravierend es aus technischer Sicht ist, biete ich eine kurze Einschätzung vor Ort oder anhand Ihrer Fotos an. Über das weitere Vorgehen entscheiden Sie, bei Bedarf nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt.

Beides rechne ich pauschal ab, den Umfang vereinbaren wir vorab.

Gerichtsgutachten

Die Vergütung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweils geltenden Fassung und wird mit dem Gericht abgerechnet.

Schiedsgutachten

Das Honorar vereinbare ich mit beiden Parteien gemeinsam im Schiedsgutachtervertrag.

Das telefonische Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Gemeinsam klären wir, welche Leistung zu Ihrer Fragestellung passt, und Sie erhalten anschließend eine Kostenschätzung.

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