Privatgutachten
Bauherren, Eigentümer, Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen, Architekten und Handwerksbetriebe beauftragen mich, wenn über einen Boden Streit droht oder bereits besteht. Das Gutachten hält den Zustand fest, ermittelt die Ursache und bewertet technisch, ob die Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Ob daraus ein Mangel im Rechtssinn folgt, entscheidet im Streitfall das Gericht. Das Gutachten liefert die technische Grundlage für das Gespräch mit dem Vertragspartner und für Ihre weiteren Entscheidungen.
Gerichtsgutachten
Im selbständigen Beweisverfahren wie im Rechtsstreit arbeite ich auf Grundlage des gerichtlichen Beweisbeschlusses und lade alle Parteien zum Ortstermin. Die Vergütung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Gutachten für Versicherungen
Nach einem Leitungswasserschaden oder einem anderen Schadensfall stelle ich Ursache und Umfang des Schadens fest und grenze ihn von Vorschäden und Abnutzung ab. Auf dieser Grundlage beurteile ich, ob eine Instandsetzung genügt oder der Boden ausgetauscht werden muss.
Schiedsgutachten
Beide Vertragsparteien beauftragen mich gemeinsam und vereinbaren vorab schriftlich, dass meine Feststellungen für sie verbindlich sind. Die technische Frage ist damit schneller und günstiger geklärt als in einem Gerichtsverfahren.
Baubegleitende Unterstützung
Ob der Untergrund verlegereif ist oder die Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, lässt sich am besten klären, solange noch gebaut wird. Bauherren, Architekten, Handwerksbetriebe und Versicherungen erhalten von mir vor Ort eine unabhängige technische Einschätzung, bevor aus einer offenen Frage eine Beanstandung wird.
Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Belegreife des Estrichs. Die Feuchte messe ich nach dem CM-Verfahren oder nach der KRL-Methode, auch um nach einem Wasserschaden den Abschluss der Trocknung festzustellen, und halte die Ergebnisse in einem Messprotokoll fest.
Wenn kein ausführliches Gutachten gewünscht ist
Ortstermin mit kurzer Einschätzung
Ich sehe mir den Boden vor Ort an, messe und halte fest, was vorliegt. Danach erhalten Sie eine kurze Einschätzung per E-Mail. Abgerechnet wird pauschal, ein schriftliches Gutachten ist damit nicht verbunden.
Einschätzung anhand von Fotos
Anhand Ihrer Fotos ordne ich das Schadensbild ein, abgerechnet wird pauschal. Da Fotos keine Besichtigung ersetzen, ist diese Einschätzung vorläufig.
Parkett, Holzfußböden und Untergründe
- Parkett und Massivholzdielen
- Mehrschicht- und Fertigparkett
- Holzpflaster
- Oberflächenbehandlung mit Öl und Wachs sowie mit Versiegelungen und Lacken
- Untergrundprüfung, insbesondere Estriche, Estrichfeuchte und Oberflächenfestigkeit
Die öffentliche Bestellung gilt für das Parkettlegerhandwerk, zu dem auch die Prüfung des Untergrunds gehört. Viele Beanstandungen haben ihre Ursache gerade dort, etwa in zu hoher Estrichfeuchte.
Grundlage der technischen Bewertung sind die anerkannten Regeln der Technik. Herangezogen werden dabei die einschlägigen Normen, die Merkblätter der Fachverbände und die Angaben der Hersteller.
Messungen vor Ort
- Raumklima, wie Temperatur und Luftfeuchte
- Holzfeuchte, zerstörungsfrei gemessen
- Estrichfeuchte nach dem CM-Verfahren und nach der KRL-Methode (korrespondierende relative Luftfeuchte)
- Feststellung von Ebenheitsabweichungen
- Verformungen einzelner Elemente, etwa Schüsselung oder Wölbung
- Ortung von Hohlstellen mit dem Resonanztaster, zerstörungsfrei
- Ortung von Leckagen mit Infrarotkamera oder Oberflächentemperaturmessung
- Lackschichtdickenmessung
- Bauforensische Untersuchung mit Licht verschiedener Wellenlängen, die Schichten, Flecken und Stoffe zerstörungsfrei sichtbar macht
- Darrprüfung entnommener Proben im eigenen Darrofen
Jeder Messwert wird mit Gerät, Verfahren, Ort und Zeitpunkt dokumentiert. Zerstörende Prüfungen und Bauteilöffnungen nehme ich nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe vor.
Was ich nicht übernehme
- Rechtsberatung. Ich stelle Tatsachen fest und bewerte sie technisch, Ansprüche und Fristen klärt Ihr Rechtsanwalt.
- Ausführung und Instandsetzung. Wer begutachtet, saniert nicht. Das sichert die Unabhängigkeit des Gutachtens.
- Verschließen geöffneter Bauteile. Bauteile öffne ich selbst, das Verschließen und die Wiederherstellung beauftragen Sie gesondert.